AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Elementare Musikpraxis (Stand: September 2020)
nachfolgend EMP genannt

1. Unterrichtsort
Der Unterricht findet im Regelfall in den dafür vorgesehenen Räumen der MAKS Musikakademie, Kleinbottwarer Straße 69/1, 71723 Großbottwar oder ONLINE über die musikschuleigene ONLINE-Plattform AXINIO-LIVE statt. Es kann nach Absprache zwischen Lehrer und Schüler eigenverantwortlich eine andere Plattform verwendet werden. Außerdem werden im ONLINE-Unterricht Lernvideos auf der von der MAKS Musikakademie angemieteten Internetplattform MusiKonzept angeboten.

2. Unterrichtszeiten
Der Musikunterricht findet in der Regel vormittags oder nachmittags an allgemeinen Schultagen statt. Es gilt hier die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Großbottwar.
In der EMP dauert die Unterrichtseinheit (UE) der Klangzwerge 35 Minuten. Die UE für die Klangwelten I bis IV jeweils 45 Minuten. Im ersten Unterrichtsmonat werden nur die anteiligen Kurstermine berechnet, danach greift die Regelung der Monatsgebühr. Quereinstiege sind innerhalb des Schuljahres möglich.

3. Unterrichtsgebühren
Für die Kurse der EMP gelten im ONLINE - oder Präsenzunterricht dieselben Gebühren. Für Lernvideos werden keine Zusatzgebühren erhoben, die Zugangsdaten erhalten die Familien von der EMP-Lehrkraft.
Die Unterrichtsgebühren werden als monatliche Teilbeträge erhoben und aus verwaltungstechnischen Gründen nur per Abbuchung eingezogen.
Die Unterrichtsgebühren können von der MAKS Musikakademie angepasst werden. Die Anpassung darf nur alle 2 Jahre erfolgen. Dabei darf eine Erhöhung bis höchstens 10 % der vorherigen Gebühr betragen.
Im Falle einer Gebührenerhöhung steht dem Schüler 4 Wochen ab Kenntnis ein Sonderkündigungsrecht zum Ablaufdatum der alten Gebührenordnung zu.

4. Versäumnisse
Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers sollte die Musikschulleitung unverzüglich telefonisch oder per Mail informiert werden. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung ab dem 21. Tag für die Dauer der Krankheit keine weiteren Unterrichtsgebühren erhoben.
Bei Unterrichtsversäumnissen von Schülerseite besteht ansonsten kein Anspruch auf Ersatztermine. Sofern es gesundheitlich möglich ist, kann der Präsenzunterricht durch ONLINE-Unterricht ersetzt werden.
Der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Muss der Unterricht wegen Krankheit oder Verhinderung des Lehrers ausfallen, so kann dies einmal im Schulhalbjahr ohne Ersatztermin geschehen. Sofern es die Gesundheit des Dozenten zulässt, kann der Unterricht adäquat ONLINE erfolgen.

5. Anmeldung
Anmeldungen für alle EMP – Kurse schließt den ONLINE-Unterricht und den Unter-richt über Lernvideos mit ein. Anmeldungen für die Kurse der Elementaren Musikpraxis erfolgen in der Regel zum Schuljahresbeginn und können während des Schuljahres nur in Absprache mit dem Kursleiter entgegengenommen werden.

6. Abmeldung
Die Teilnahme an den Klangzwergen und den Klangwelten I können zu jeder Zeit schriftlich per Post oder per E-Mail zum Monatsende gekündigt werden. Bei den Kursen zu Klangwelten II bis IV muss die Abmeldung schriftlich per Post oder E-Mail drei Monate vor dem gewünschten Kursaustritt auf Ende des Monats erfolgen.
Die Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen. Für alle organisa-torischen Fragen ist die Akademieleitung als Vermittler von Unterricht zuständig.

7. Gleichstellung
Der in der MAKS Musikakademie angebotene ONLINE-Unterricht gilt als gleichwertige Unterrichtsform zum Präsenzunterricht und kann zu jeder Zeit frei gewählt werden. Die Gebühren unter Punkt 4 der Vertragsbedingungen gelten sowohl für den ONLINE- als auch für den Präsenzunterricht.

8. Höhere Gewalt
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die MAKS Musikakademie berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichts-zeiten online per Live-Videoübertragung oder Lernvideos (Internetplattform Musi-Konzept) zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

9. SEPA-Lastschrift
Die Pre-Notification zum SEPA-Lastschriftmandat geht beim angemeldeten Schüler, zusammen mit der Anmeldebestätigung, 5 Tage vor dem Abbuchungstag per Email ein.

10. Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

II KLASSIK.POP.JAZZ (Stand: September 2020)

1. Unterrichtsort
Der Unterricht findet im Regelfall in den dafür vorgesehenen Räumen der MAKS Musikakademie, Kleinbottwarer Straße 69/1, 71723 Großbottwar oder ONLINE über die musikschuleigene ONLINE-Plattform AXINIO-LIVE statt. Es kann nach Absprache zwischen Lehrer und Schüler eigenverantwortlich eine andere Plattform verwendet werden. Außerdem werden im ONLINE-Unterricht Lernvideos auf der von der MAKS Musikakademie angemieteten Internetplattform MusiKonzept angeboten.

2. Unterrichtszeiten
Der Musikunterricht findet in der Regel nachmittags an allgemeinen Schultagen statt. Es gilt hier die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Großbottwar.
Eine Unterrichtsstunde dauert je nach gewünschter oder empfohlener Länge 15, 30 oder 45 Minuten.

3. Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren. Sie beziehen sich auf ein Schuljahr, das sind 37 Schulwochen. Sie werden als monatliche Teilbeträge erhoben und aus verwaltungstechnischen Gründen nur per Abbuchung eingezogen. Für alle Unterrichtsfächer, ob im ONLINE - oder Präsenzunterricht gelten dieselben Gebühren, sie unterscheiden sich in Länge der Unterrichtszeit und der Unterrichtsform (Einzel- oder Gruppenunterricht) entsprechend Punkt 4 der Vertragsbedingungen.
Die Unterrichtsgebühren können von der MAKS Musikakademie angepasst werden. Die Anpassung darf nur alle 2 Jahre erfolgen. Dabei darf eine Erhöhung bis höchstens 10 % der vorherigen Gebühr betragen. Im Falle einer Gebührenerhöhung steht dem Schüler 4 Wochen ab Kenntnis ein Sonder-kündigungsrecht zum Ablaufdatum der alten Gebührenordnung zu.

4. Ermäßigungen
Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie den Musikunterricht, so sind für das 1. Familienmitglied 100% und jedes weitere 90% der Unterrichtsgebühren zu entrichten. Es gilt die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen (Datum des Anmeldevertrages). Die Familienermäßigung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für den ONLINE-Unterricht.
Von der Familienermäßigung ausgenommen sind Schüler, welche die Kurse unserer Elementaren Musikpraxis besuchen.

5. Zusatzqualifikationen
5.1 Musiktheorie: Alle Schüler werden im Rahmen ihres Instrumentalunterrichts in Musiktheorie unterrichtet.
5.2 Band– und Ensemblespiel
Außer dem regulären Musikunterricht haben Schüler mit entsprechendem Kenntnisstand die Möglichkeit zum Band- und Ensemblespiel. Das Band– und Ensemblespiel findet außerhalb des regulären Instrumentalunterrichtes statt und
wird terminlich extra organisiert. Schüler, welche sich nur zum Ensemblespiel anmelden zahlen die unter Punkt 4 angegebenen Gebühren. Für Schüler, welche bereits am Instrumentalunterricht teilnehmen sind Band– und Ensemblespiel kostenlos und Bestandteil des Unterrichts. Das Band- und Ensemblespiel ist momentan aus technischen Gründen vom ONLINE-Angebot ausgeschlossen.
5.3 Workshops
Workshops finden in unregelmäßigen Abständen in den Räumen der MAKS Musikakademie oder ONLINE statt und bedürfen der Extraplanung und Extravergütung.
Workshops sind sowohl für Schüler der MAKS als auch für die Öffentlichkeit offen.

6. Versäumnisse
Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers sollte die Musikschulleitung unverzüglich telefonisch oder per Mail informiert werden. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung ab dem 21. Tag für die Dauer der Krankheit keine weiteren Unterrichtsgebühren erhoben.
Bei Unterrichtsversäumnissen von Schülerseite besteht ansonsten kein Anspruch auf Ersatztermine. Sofern es gesundheitlich möglich ist, kann der Präsenzunterricht durch ONLINE-Unterricht ersetzt werden.
Der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Muss der Unterricht wegen Krankheit oder Verhinderung des Lehrers ausfallen, so kann dies einmal im Schulhalbjahr ohne Ersatztermin geschehen. Sofern es die Gesundheit des Dozenten zulässt, kann der Unterricht adäquat ONLINE erfolgen.

7. Anmeldung
Anmeldungen können zu jeder Zeit erfolgen.
Der Anmeldevertrag für den Instrumentalunterricht gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für den gleichwertigen ONLINE-Unterricht. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es besteht eine einmonatige, zahlungspflichtige Probezeit. Soweit der Schüler den Vertrag über die Probezeit nicht fortsetzen möchte, sollte dies der Schulleitung bis zum zehnten Werktag vor Ablauf der Probezeit schriftlich mitgeteilt werden. Ansonsten wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Des Weiteren gelten die unter Punkt 10 angegebenen Kündigungsfristen.

8. Ummeldung
Der Wechsel eines Unterrichtsfaches oder die Verlängerung, bzw. Verkürzung der Unterrichtszeit ist nach Absprache mit dem entsprechenden Lehrer immer am Ende eines Monats möglich und sollte der Schulleitung zehn Tage vor Ablauf des Monats schriftlich mit dem entsprechenden Formular mitgeteilt werden. Eine Änderung von Präsenzunterricht zu ONLINE-Unterricht bedarf keiner Mitteilung an die Schulleitung, dies geschieht in Absprache mit dem entsprechenden Instrumentallehrer und kann zu jeder Zeit erfolgen.

9. Abmeldung
Der Vertrag kann schriftlich beiderseitig zum 31.03., 30.09. und 31.12. des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss vier Wochen vor Ablauf des Kündigungstermins bei der Musikschulleitung per Post oder per E-Mail eingegangen sein.
Die Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen. Für alle organisa-torischen Fragen ist die Akademieleitung als Vermittler von Unterricht zuständig.

10. Gleichstellung
Der von der MAKS Musikakademie angebotene ONLINE-Unterricht gilt als gleichwertige Unterrichtsform zum Präsenzunterricht und kann zu jeder Zeit frei gewählt werden. Die Gebühren unter Punkt 4 der Vertragsbedingungen gelten sowohl für den ONLINE als auch für den Präsenzunterricht.

11. Höhere Gewalt
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die MAKS Musikakademie berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung oder Lernvideos (Internetplattform MusiKonzept) zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

12. SEPA-Lastschrift
Die Pre-Notification zum SEPA-Lastschriftmandat geht beim angemeldeten Schüler, zusammen mit der Anmeldebestätigung, 5 Tage vor dem Abbuchungstag per Email ein.

13. Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

III. KLASSIK.POP:JAZZ - PREPAID (Stand: September 2020)

1. Unterrichtsort
Der Unterricht findet im Regelfall in den dafür vorgesehenen Räumen der MAKS Musikakademie, Kleinbottwarer Straße 69/1, 71723 Großbottwar oder ONLINE über die musikschuleigene ONLINE-Plattform AXINIO-LIVE statt. Es kann nach Absprache zwischen Lehrer und Schüler eigenverantwortlich eine andere Plattform verwendet werden. Außerdem werden im ONLINE-Unterricht Lernvideos auf der von der MAKS Musikakademie angemieteten Internetplattform MusiKonzept angeboten.

2. Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet nach Vereinbarung statt. Eine 5er Prepaid-Karte muss allerdings innerhalb von 6 Monaten, eine 10er Karte innerhalb von 12 Monaten abgearbeitet sein.
Eine Unterrichtsstunde dauert je nach Vereinbarung der Empfehlung 60, 45 oder 30 Minuten.

3. Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind Einzelstundengebühren. Für alle Unterrichtsfächer, ob im ONLINE - oder Präsenzunterricht gelten dieselben Gebühren, sie unterscheiden sich in Länge der Unterrichtszeit und der Unterrichtsform (Einzel- oder Gruppenunterricht) entsprechend Punkt 4 der Vertragsbedingungen.
Die Unterrichtsgebühren können von der MAKS Musikakademie angepasst werden. Die Anpassung darf nur alle zwei Jahre erfolgen. Dabei darf eine Erhöhung bis höchstens 10% der vorherigen Gebühr betragen.

4. Bezahlung
Die Prepaid-Karte kann per untenstehender SEPA-Lastschrift oder per EC-Karte, Kreditkarte (ausgewählte Kreditinstitute der Firma SumUp) bezahlt werden.

5. Zusatzqualifikation
Musiktheorie: Alle Schüler werden im Rahmen ihres Instrumentalunter-richts in Musiktheorie unterrichtet.

6. Versäumnisse
Kann ein vereinbarter Unterrichtstermin von Schülerseite wegen Krankheit oder sonstiger Verhinderung nicht wahrgenommen werden, so muss dieser 48 Stunden vorher per Mail, SMS, WhatsApp oder Telefon beim jeweiligen Lehrer direkt oder der Schulleitung abgesagt werden. Danach wird ein neuer Termin vereinbart.
Kurzfristigere Absagen können leider nicht berücksichtigt werden, d.h. der Termin bleibt dann zahlungspflichtig.
Sofern es gesundheitlich möglich ist, kann der Präsenzunterricht durch ONLINE-Unterricht ersetzt werden.
Der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Sofern es die Gesundheit des Dozenten zulässt, kann der Unterricht adäquat ONLINE erfolgen.

7. Anmeldung
Anmeldungen zum Prepaid-Unterricht können zu jeder Zeit erfolgen.

8. Ummeldung
Der Wechsel des Unterrichtsfaches ist innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Prepaid-Karte möglich. Dieser ist sowohl vom Zeitplan des jeweiligen Lehrers als auch vom Belegungsplan der Musikakademie abhängig.

9. Beendigung des Unterrichts
Der Unterricht endet mit Ablauf der gewählten Prepaid-Karte. Eine 5er Karte endet nach Ablauf des 6. Monats ab Kaufdatum. Eine 10er Karte endet nach Ablauf des 12. Monats ab Kaufdatum.

10. Höhere Gewalt
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die MAKS Musikakademie berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung oder Lernvideos (Internetplattform MusiKonzept) zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Video-übertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbe-ben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

11. Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

IV AKADEMIE (Stand: September 2020)

1. Unterrichtsort
Der Unterricht findet im Regelfall in den dafür vorgesehenen Räumen der MAKS Musikakademie, Kleinbottwarer Straße 69/1, 71723 Großbottwar oder ONLINE über die musikschuleigene ONLINE-Plattform AXINIO-LIVE statt. Es kann nach Absprache zwischen Lehrer und Schüler eigenverantwortlich eine andere Plattform verwendet werden. Außerdem werden im ONLINE-Unterricht Lernvideos auf der von der MAKS Musikakademie angemieteten Internetplattform MusiKonzept angeboten.

2. Unterrichtszeiten
Der Musikunterricht findet in der Regel nachmittags an allgemeinen Schultagen statt. Es gilt hier die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Großbottwar.
Eine Unterrichtsstunde in den Wahlfächern (Instrumentalunterricht) dauert immer 45 Minuten in der Woche. In den Pflichtfächern dauert eine Unterrichtsstunde 30 Minuten in der Woche.

3. Unterrichtsform
Der Unterricht wird ONLINE oder in Präsenzform angeboten. Er findet in den Wahl-fächern nur als Einzelunterricht statt. Die Pflichtfächer werden auch als Gruppenun-terricht angeboten.

4. Unterrichtsinhalte
Die Unterrichtsinhalte in der akademischen Ausbildung richten sich nach den Vorgaben des Lehrplanes des VDM (Verband deutscher Musikschulen) und den Vorgaben der entsprechenden Prüfungsvoraussetzungen von Abschluss– und Aufnahmeprüfungen der Gymnasien und weiterführenden Musikinstituten.

5. Prüfungen
Prüfungen finden in erster Linie in Präsenzform statt, können allerdings auch ONLINE abgenommen werden. Die Prüfungsvorgaben für eine ONLINE-Prüfung unterscheiden sich entsprechend der Prüfungsfächer und werden in einer separaten Prüfungsordnung geregelt.
In der akademischen Ausbildung werden die einzelnen Unterrichtsstufen: Grundstufe, Mittelstufe und Oberstufe durch eine Prüfung nach der separat ausgehändigten Prüfungsordnung im Wahl– und Pflichtfach, abgeschlossen. Der Schüler erhält nach bestandener Prüfung ein Zertifikat.

6. Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren. Für alle Unterrichtsfächer, ob im ONLINE- oder Präsenzunterricht gelten dieselben Gebühren. Sie beziehen sich immer auf ein Schuljahr, das sind 37 Schulwochen. Die Gebühren werden als monatliche Teilbeträge erhoben und aus verwaltungstechnischen Gründen nur per Abbuchung eingezogen.
Die Unterrichtsgebühren können von der MAKS Musikakademie angepasst werden. Die Anpassung darf nur alle 2 Jahre erfolgen. Dabei darf eine Erhöhung bis höchstens 10 % der vorherigen Gebühr betragen. Im Falle einer Gebührenerhöhung steht dem Schüler 4 Wochen ab Kenntnis ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf-datum der alten Gebührenordnung zu.

7. Zusatzqualifikationen
Workshops und Meisterkurse (auch Online möglich)
Workshops und Meisterkurse finden in unregelmäßigen Abständen statt und bedürfen der Extraplanung und Extravergütung. Entsprechende Informationen werden den Schülern rechtzeitig bekanntgegeben.

8. Versäumnisse
Innerhalb der akademischen Ausbildung hat der Schüler Anwesenheitspflicht, welche durch die schulinternen Anwesenheitslisten belegt wird.
Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers muss die Akademieleitung unverzüglich telefonisch oder per Mail informiert werden. Bei Vor-liegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung ab dem 21. Tag für die Dauer der Krankheit keine weiteren Unterrichtsgebühren erhoben.
Bei Unterrichtsversäumnissen von Schülerseite besteht ansonsten kein Anspruch auf Ersatztermine. Sofern es gesundheitlich möglich ist, kann der Präsenzunterricht durch ONLINE-Unterricht ersetzt werden.
Der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Muss der Unterricht wegen Krankheit oder Verhinderung des Lehrers ausfallen, so kann dies einmal im Schulhalbjahr ohne Ersatztermin geschehen. Sofern es die Gesundheit des Dozenten zulässt, kann der Unterricht adäquat ONLINE erfolgen.

9. Anmeldung
Anmeldungen sowohl zum Präsenzunterricht als auch zum ONLINE- Unterricht für die akademischen Ausbildung können nur zu Semesterbeginn erfolgen. Das sind der 1. Oktober und der 1. April eines Jahres.

10. Abmeldung
Der Vertrag kann schriftlich beiderseitig zum 31.03., 30.09. und 31.12. des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss vier Wochen vor Ablauf des Kündigungstermins bei der Akademieleitung schriftlich per E-Mail oder per die Post eingegangen sein. Die Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen. Für alle organisatorischen Fragen ist die Akademieleitung als Vermittler von Unterricht zuständig.

11. Gleichstellung
Der in der MAKS Musikakademie angebotene ONLINE-Unterricht gilt als gleich-wertige Unterrichtsform zum Präsenzunterricht und kann zu jeder Zeit frei gewählt werden. Die Gebühren unter Punkt 4 der Vertragsbedingungen gelten sowohl für den ONLINE - als auch für den Präsenzunterricht.

12. Höhere Gewalt
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die MAKS Musikakademie berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung oder Lernvideos (Internetplattform MusiKonzept) zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

13. SEPA-Lastschrift
Die Pre-Notification zum SEPA-Lastschriftmandat geht beim angemeldeten Schüler, zusammen mit der Anmeldebestätigung, 5 Tage vor dem Abbuchungstag per Email ein.

14. Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

V Bläserklasse FSG, Marbach (Stand: September 2020)

1. Unterrichtsort
Der Unterricht findet in den dafür vorgesehenen Räumen des FSG, Marbach, gegebenenfalls in der MAKS Musikakademie, Kleinbottwarer Straße 69/1, 71723 Großbottwar oder ONLINE über die musikschuleigenen Online-Plattform AXINIO-LIVE statt. Es kann nach Absprache zwischen Lehrer und Schüler eigenverantwortlich eine andere Plattform verwendet werden. Außerdem werden im ONLINE-Unterricht Lernvideos auf der von der MAKS Musikakademie angemieteten Internetplattform MusiKonzept angeboten.

2. Unterrichtszeiten
Der Musikunterricht (im Rahmen der Bläserklasse) findet in der Regel nachmittags an allgemeinen Schultagen statt. Es gilt hier die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Marbach.
Eine Unterrichtsstunde dauert je nach gewünschter oder empfohlener Länge 30 oder 45 Minuten.

3. Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren. Sie beziehen sich auf ein Schuljahr, das sind 37 Schulwochen. Sie werden als monatliche Teilbeträge erhoben und aus verwaltungstechnischen Gründen nur per Abbuchung eingezogen. Für alle Unterrichtsfächer ob im ONLINE- oder Präsenzunterricht gelten dieselben Gebühren, sie unterscheiden sich in Länge der Unterrichtszeit und der Unterrichtsform (Einzel- oder Gruppenunterricht) entsprechend Punkt 4 der Vertragsbedingungen.
Die Unterrichtsgebühren können von der MAKS Musikakademie angepasst werden. Die Anpassung darf nur alle 2 Jahre erfolgen. Dabei darf eine Erhöhung bis höchstens 10 % der vorherigen Gebühr betragen.
Im Falle einer Gebührenerhöhung steht dem Schüler 4 Wochen ab Kenntnis ein Sonderkündigungsrecht zum Ablaufdatum der alten Gebührenordnung zu.

4. Versäumnisse
Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers sollte die Musikschulleitung unverzüglich telefonisch oder per Mail informiert werden. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung ab dem 21. Tag für die Dauer der Krankheit keine weiteren Unterrichtsgebühren erhoben.
Bei Unterrichtsversäumnissen von Schülerseite besteht ansonsten kein Anspruch auf Ersatztermine. Sofern es gesundheitlich möglich ist, kann der Präsenzunterricht durch ONLINE-Unterricht ersetzt werden.
Der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Muss der Unterricht wegen Krankheit oder Verhinderung des Lehrers ausfallen, so kann dies einmal im Schulhalbjahr ohne Ersatztermin geschehen. Sofern es die Gesundheit des Dozenten zulässt, kann der Unterricht adäquat ONLINE erfolgen.

5. Anmeldung
Anmeldungen können immer nur zu Beginn eines Schuljahres erfolgen.
Der Anmeldevertrag für den Instrumentalunterricht gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für den gleichwertigen ONLINE-Unterricht über AXINIO-LIVE wird immer auf die Dauer eines Schuljahres abgeschlossen. Es besteht eine einmonatige, zahlungspflichtige Probezeit. Soweit der Schüler den Vertrag über die Probezeit nicht fortsetzen möchte, sollte dies dem Instrumentallehrer oder der MAKS bis zum zehnten Werktag vor Ablauf der Probezeit schriftlich mitgeteilt werden

6. Abmeldung
Der Vertrag kann schriftlich beiderseitig immer zum Ende eines Schuljahres gekündigt werden. Die Kündigung muss vier Wochen vor Ablauf des Kündigungstermins bei der Musikschulleitung per Post oder per E-Mail eingegangen sein.
Die Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen. Für alle organisatorischen Fragen ist die Akademieleitung als Vermittler von Unterricht zuständig.

7. Gleichstellung
Der von der MAKS Musikakademie angebotene ONLINE-Unterricht gilt als gleichwertige Unterrichtsform zum Präsenzunterricht und kann zu jeder Zeit frei gewählt werden. Die Gebühren unter Punkt 4 der Vertragsbedingungen gelten sowohl für den ONLINE- als auch für den Präsenzunterricht.

8. Höhere Gewalt
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die MAKS Musikakademie berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung oder Lernvideos (Internetplattform MusiKonzept) zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

9. SEPA-Lastschrift
Die Pre-Notification zum SEPA-Lastschriftmandat geht beim angemeldeten Schüler, zusammen mit der Anmeldebestätigung, 5 Tage vor dem Abbuchungstag per Email ein.

10. Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

MAKS Musikakademie MAKS Musikakademie MAKS bietet elementare Musikpraxis, Gesangs- und Klavierunterricht, Gitarrenunterricht, Unterricht an Blas- und Schlaginstrumenten, dazu weitere Instrumentalangebote, wie Violine, Ukulele oder Tischharfe. Wir sind in Grossbottwar, im Zentrum vom Bottwartal, zwischen Marbach, Murr, Steinheim, Oberstenfeld und Beilstein ansässig.
Kleinbottwarer Strasse 69/1 71723 Grossbottwar Baden-Württemberg Deutschland URL of Map
Tel: +49 (0)7148 / 16 60 75 E-mail: info@m-ak-s.de