AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Elementare Musikpraxis (Oktober 2022)

nachfolgend EMP genannt

1.Unterrichtsort

Der Unterricht findet im Regelfall in den dafür vorgesehenen Räumen der MAKS Musikakademie, Kleinbottwarer Straße 69/1, 71723 Großbottwar oder ONLINE über die musikschuleigene ONLINE-Plattform AXINIO-LIVE statt. Es kann nach Absprache zwischen Lehrer und Schüler eigenverantwortlich eine andere Plattform verwendet werden. Außerdem werden im ONLINE-Unterricht Lernvideos auf der von der MAKS Musikakademie angemieteten Internetplattform MusiKonzept angeboten.

2.Unterrichtszeiten

Der Musikunterricht findet in der Regel vormittags oder nachmittags an allgemeinen Schultagen statt. Es gilt hier die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Großbottwar.

In der EMP dauert die Unterrichtseinheit (UE) der Klangzwerge 35 Minuten. Die UE für die Klangwelten I bis IV jeweils 45 Minuten. Im ersten Unterrichtsmonat werden nur die anteiligen Kurstermine berechnet, danach greift die Regelung der Monatsgebühr. Quereinstiege sind innerhalb des Schuljahres möglich.

3.Unterrichtsgebühren

Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren. Sie beziehen sich auf ein Schuljahr, das sind 37 Schulwochen. Sie werden als monatliche Teilbeträge erhoben und aus verwaltungstechnischen Gründen nur per Abbuchung eingezogen. Für alle Unterrichtsfächer, ob im ONLINE - oder Präsenzunterricht gelten dieselben Gebühren, sie unterscheiden sich in Länge der Unterrichtszeit und der Unterrichtsform.

Für die Kurse der EMP gelten im ONLINE - oder Präsenzunterricht dieselben Gebühren. Für Lernvideos werden keine Zusatzgebühren erhoben, die Zugangsdaten erhalten die Familien von der EMP-Lehrkraft. Die Unterrichtsgebühren werden als monatliche Teilbeträge erhoben und aus verwaltungstechnischen Gründen nur per Abbuchung eingezogen.

Die Unterrichtsgebühren werden von der MAKS Musikakademie regelmäßig angepasst. Jedoch beträgt die Anpassung maximal 10 % alle zwei Jahre. Im Falle einer Gebührenerhöhung steht dem Schüler 4 Wochen ab Kenntnis ein Sonderkündigungsrecht zum Ablaufdatum der alten Gebührenordnung zu.  

4.Versäumnisse

Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers sollte die Musikschulleitung unverzüglich telefonisch oder per Mail informiert werden. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung ab dem 21. Tag für die Dauer der Krankheit keine weiteren Unterrichtsgebühren erhoben.  

Bei Unterrichtsversäumnissen von Schülerseite besteht ansonsten kein Anspruch auf Ersatztermine. Sofern es gesundheitlich möglich ist, kann der Präsenzunterricht durch ONLINE-Unterricht ersetzt werden.  

Der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Muss der Unterricht wegen Krankheit oder Verhinderung des Lehrers ausfallen so kann dies einmal im Schulhalbjahr ohne Ersatztermin geschehen. Sofern es die Gesundheit des Dozenten zulässt, kann der Unterricht adäquat ONLINE erfolgen.

5.Anmeldung

Die Anmeldung für alle EMP – Kurse schließt den ONLINE-Unterricht und den Unterricht über Lernvideos mit ein. Anmeldungen für die Kurse der Elementaren Musikpraxis erfolgen in der Regel zum Schuljahresbeginn und können während des Schuljahres jederzeit, jedoch nur in Absprache mit der Kursleiterin, entgegengenommen werden.

6.Abmeldung

Die Teilnahme an den Klangzwergen und den Klangwelten kann zu jeder Zeit schriftlich per Post oder per E-Mail mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. (Kündigungsbutton auf der Homepage: www.m-ak-s.de)

Die Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen. Für alle organisatorischen Fragen ist die Akademieleitung als Vermittler von Unterricht zuständig.

7.Gleichstellung

Der in der MAKS Musikakademie angebotene ONLINE-Unterricht gilt als gleichwertige Unterrichtsform zum Präsenzunterricht und kann zu jeder Zeit frei gewählt werden. Die Gebühren gelten sowohl für den ONLINE- als auch für den Präsenzunterricht.

8.Höhere Gewalt

Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und SchülerInnen (Präsenzunterricht) erbracht werden ist die MAKS Musikakademie berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung, zu den aktuellen Unterrichtsgebühren, Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung oder Lernvideos (Internetplattform MusiKonzept) zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.

Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares, außergewöhnliches Ereignis das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

9.Elektronische Datenverarbeitung

Die MAKS Musikakademie und die Lehrkraft erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten erteilt. Bezüglich der Informationspflicht zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten bei betroffenen Personen nach Artikel 13 und 14 DSGVO wird auf die Datenschutzerklärung der MAKS Musikakademie verwiesen, die im Internet unter www.m-ak-s.de zu finden ist. Dies gilt auch für Unterricht, Lern- und Unterrichtsbegleitungen etc., bei denen digitale Technologien, Formate und Plattformen zum Einsatz kommen.

Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist (z. B. für die Anmeldung zu einem Schülerkonzert).

VertragspartnerIn, Erziehungsberechtigte minderjähriger SchülerInnen, SchülerIn (Mindestalter 14 Jahre) haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, soweit diese nicht für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. Ferner haben die Vorgenannten bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Rechte auf Auskunft und Berichtigung. Die Ausübung dieser Rechte kann schriftlich erfolgen (MAKS Musikakademie).

10.SEPA-Lastschrift

Die Pre-Notification zum SEPA-Lastschriftmandat geht beim angemeldeten Schüler, zusammen mit der Anmeldebestätigung, 5 Tage vor dem Abbuchungstag per E-Mail ein.  

10.Vertragsänderungen

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

II KLASSIK. POP. JAZZ (Oktober 2022)

1. Unterrichtsort

Der Unterricht findet im Regelfall in den dafür vorgesehenen Räumen der MAKS Musikakademie, Kleinbottwarer Straße 69/1, 71723 Großbottwar oder ONLINE über die musikschuleigene ONLINE-Plattform AXINIO-LIVE statt. Es kann nach Absprache zwischen Lehrer und Schüler eigenverantwortlich eine andere Plattform verwendet werden. Außerdem werden im ONLINE-Unterricht Lernvideos auf der von der MAKS Musikakademie angemieteten Internetplattform MusiKonzept angeboten.

2. Unterrichtszeiten

Der Musikunterricht findet in der Regel nachmittags an allgemeinen Schultagen statt. Es gilt hier die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Großbottwar.

Eine Unterrichtsstunde dauert je nach gewünschter oder empfohlener Länge 15, 30 oder 45 Minuten.

3. Unterrichtsgebühren

Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren. Sie beziehen sich auf ein Schuljahr, das sind 37 Schulwochen. Sie werden als monatliche Teilbeträge erhoben und aus verwaltungstechnischen Gründen nur per Abbuchung eingezogen. Für alle Unterrichtsfächer, ob im ONLINE - oder Präsenzunterricht gelten dieselben Gebühren, sie unterscheiden sich in Länge der Unterrichtszeit und der Unterrichtsform (Einzel- oder Gruppenunterricht).

Die Unterrichtsgebühren werden von der MAKS Musikakademie regelmäßig angepasst. Jedoch beträgt die Anpassung maximal 10 % alle zwei Jahre. Im Falle einer Gebührenerhöhung steht dem Schüler 4 Wochen ab Kenntnis ein Sonderkündigungsrecht zum Ablaufdatum der alten Gebührenordnung zu.  

4. Ermäßigungen

Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie den Musikunterricht, so sind für das 1. Familienmitglied 100% und jedes weitere 90% der Unterrichtsgebühren zu entrichten. Es gilt die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen (Datum des Anmeldevertrages). Die Familienermäßigung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für den ONLINE-Unterricht.

Von der Familienermäßigung ausgenommen sind Schüler, welche die Kurse unserer Elementaren Musikpraxis besuchen.

5. Zusatzqualifikationen

6.1 Musiktheorie: Alle Schüler werden im Rahmen ihres Instrumentalunterrichts in Musiktheorie unterrichtet.

6.2 Band– und Ensemblespiel

Außer dem regulären Musikunterricht haben Schüler mit entsprechendem Kenntnisstand die Möglichkeit zum Band- und Ensemblespiel. Das Band– und Ensemblespiel findet außerhalb des regulären Instrumentalunterrichtes statt und wird terminlich extra organisiert. Für Schüler, welche bereits am Instrumentalunterricht teilnehmen sind Band– und Ensemblespiel kostenlos und Bestandteil des Unterrichts. Das Band- und Ensemblespiel ist momentan aus technischen Gründen vom ONLINE-Angebot ausgeschlossen.

6.3 Workshops

Workshops finden in unregelmäßigen Abständen in den Räumen der MAKS Musikakademie oder ONLINE statt und bedürfen der Extraplanung und Extravergütung.  

Workshops sind sowohl für Schüler der MAKS als auch für die Öffentlichkeit offen.

6. Versäumnisse

Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers sollte die Akademieleitung unverzüglich telefonisch oder per Mail informiert werden. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung ab dem 21. Tag für die Dauer der Krankheit keine weiteren Unterrichtsgebühren erhoben.

Bei Unterrichtsversäumnissen von Schülerseite besteht ansonsten kein Anspruch auf Ersatztermine. Sofern es gesundheitlich möglich ist, kann der Präsenzunterricht durch ONLINE-Unterricht ersetzt werden.

Der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Muss der Unterricht wegen Krankheit oder Verhinderung des Lehrers ausfallen, so kann dies einmal im Schulhalbjahr ohne Ersatztermin geschehen. Sofern es die Gesundheit des Dozenten zulässt, kann der Unterricht adäquat ONLINE erfolgen.

7. Anmeldung

Anmeldungen können zu jeder Zeit erfolgen.

Der Anmeldevertrag für den Instrumentalunterricht gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für den gleichwertigen ONLINE-Unterricht. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es besteht eine einmonatige, zahlungspflichtige Probezeit. In der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag von den Vertragsparteien fristlos beendet werden, ggf. unverzüglich nach der letzten Probeneinheit. Ansonsten wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Des Weiteren gelten die unter Punkt 9 angegebenen Kündigungsfristen.

8. Ummeldung

Der Wechsel eines Unterrichtsfaches oder die Verlängerung, bzw. Verkürzung der Unterrichtszeit ist nach Absprache mit dem entsprechenden Lehrer immer am Ende eines Monats möglich und sollte der Schulleitung zehn Tage vor Ablauf des Monats schriftlich mit dem entsprechenden Formular mitgeteilt werden. Eine Änderung von Präsenzunterricht zu ONLINE-Unterricht bedarf keiner Mitteilung an die Schulleitung, dies geschieht in Absprache mit dem entsprechenden Instrumentallehrer und kann zu jeder Zeit erfolgen.

9. Abmeldung

Für das erste Schuljahr im Instrumentalunterricht (das erste Unterrichtsjahr nach neuen AGBs 2022/2023) an der MAKS gelten die folgenden Kündigungstermine für Unterrichtsverträge: 31.03., 30.09., 31.12.

Ab dem zweiten Unterrichtsjahr ist der Instrumentalunterricht mit einer Monatsfrist zum Ende des Monats jederzeit kündbar.

Kündigungen müssen schriftlich per Brief, E-Mail oder über den Kündigungsbutton auf der MAKS Homepage erfolgen.

 

Die Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen. Für alle organisatorischen Fragen ist die Akademieleitung als Vermittler von Unterricht zuständig.

10. Gleichstellung

Der von der MAKS Musikakademie angebotene ONLINE-Unterricht gilt als gleichwertige Unterrichtsform zum Präsenzunterricht und kann zu jeder Zeit frei gewählt werden. Die Gebühren gelten sowohl für den ONLINE als auch für den Präsenzunterricht.

11.Höhere Gewalt

Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und SchülerInnen (Präsenzunterricht) erbracht werden ist die MAKS Musikakademie berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung, zu den aktuellen Unterrichtsgebühren, Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung oder Lernvideos (Internetplattform MusiKonzept) zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.

Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares, außergewöhnliches Ereignis das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

12.Elektronische Datenverarbeitung

Die MAKS Musikakademie und die Lehrkraft erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten erteilt. Bezüglich der Informationspflicht zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten bei betroffenen Personen nach Artikel 13 und 14 DSGVO wird auf die Datenschutzerklärung der MAKS Musikakademie verwiesen, die im Internet unter www.m-ak-s.de zu finden ist. Dies gilt auch für Unterricht, Lern- und Unterrichtsbegleitungen etc., bei denen digitale Technologien, Formate und Plattformen zum Einsatz kommen.

Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist (z. B. für die Anmeldung zu einem Schülerkonzert).

VertragspartnerIn, Erziehungsberechtigte minderjähriger SchülerInnen, SchülerIn (Mindestalter 14 Jahre) haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, soweit diese nicht für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. Ferner haben die Vorgenannten bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Rechte auf Auskunft und Berichtigung. Die Ausübung dieser Rechte kann schriftlich erfolgen (MAKS Musikakademie).

13. SEPA-Lastschrift

Die Pre-Notification zum SEPA-Lastschriftmandat geht beim angemeldeten Schüler, zusammen mit der Anmeldebestätigung, 5 Tage vor dem Abbuchungstag per E-Mail ein.

13. Vertragsänderungen

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

III. KLASSIK. POP. JAZZ - PREPAID (Oktober 2022)

1. Unterrichtsort

Der Unterricht findet im Regelfall in den dafür vorgesehenen Räumen der MAKS Musikakademie, Kleinbottwarer Straße 69/1, 71723 Großbottwar oder ONLINE über die musikschuleigene ONLINE-Plattform AXINIO-LIVE statt. Es kann nach Absprache zwischen Lehrer und Schüler eigenverantwortlich eine andere Plattform verwendet werden. Außerdem werden im ONLINE-Unterricht Lernvideos auf der von der MAKS Musikakademie angemieteten Internetplattform MusiKonzept angeboten.

2. Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet nach Vereinbarung statt. Eine 5er Prepaid-Karte muss allerdings innerhalb von 6 Monaten, eine 10er Karte innerhalb von 12 Monaten abgearbeitet sein.

Eine Unterrichtsstunde dauert je nach Vereinbarung der Empfehlung 60, 45 oder 30 Minuten.

3. Unterrichtsgebühren

Die Unterrichtsgebühren sind Einzelstundengebühren. Für alle Unterrichtsfächer, ob im ONLINE - oder Präsenzunterricht gelten dieselben Gebühren, sie unterscheiden sich in Länge der Unterrichtszeit und der Unterrichtsform (Einzel- oder Gruppenunterricht)

Die Unterrichtsgebühren werden von der MAKS Musikakademie regelmäßig angepasst. Jedoch beträgt die Anpassung maximal 10 % alle zwei Jahre.

4. Bezahlung

Die Prepaid-Karte kann per untenstehender SEPA-Lastschrift oder per EC-Karte, Kreditkarte (ausgewählte Kreditinstitute der Firma SumUp) bezahlt werden.

5. Zusatzqualifikation

Musiktheorie: Alle Schüler werden im Rahmen ihres Instrumentalunterrichts in Musiktheorie unterrichtet.

6. Versäumnisse

Kann ein vereinbarter Unterrichtstermin von Schülerseite wegen Krankheit oder sonstiger Verhinderung nicht wahrgenommen werden, so muss dieser 48 Stunden vorher per Mail, SMS, WhatsApp oder Telefon beim jeweiligen Lehrer direkt oder der Schulleitung abgesagt werden. Danach wird ein neuer Termin vereinbart.

Kurzfristigere Absagen können leider nicht berücksichtigt werden, d.h. der Termin bleibt dann zahlungspflichtig.

Sofern es gesundheitlich möglich ist, kann der Präsenzunterricht durch ONLINE-Unterricht ersetzt werden.

Der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Sofern es die Gesundheit des Dozenten zulässt, kann der Unterricht adäquat ONLINE erfolgen.

7. Anmeldung

Anmeldungen zum Prepaid-Unterricht können zu jeder Zeit erfolgen.

8. Ummeldung

Der Wechsel des Unterrichtsfaches ist innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Prepaid-Karte möglich. Dieser ist sowohl vom Zeitplan des jeweiligen Lehrers als auch vom Belegungsplan der Musikakademie abhängig.

9. Beendigung des Unterrichts

Der Unterricht endet mit Ablauf der gewählten Prepaid-Karte. Eine 5er Karte endet nach Ablauf des 6. Monats ab Kaufdatum. Eine 10er Karte endet nach Ablauf des 12. Monats ab Kaufdatum.

10.Höhere Gewalt

Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die MAKS Musikakademie berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung oder Lernvideos (Internetplattform MusiKonzept) zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Video-übertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.

Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

11.Elektronische Datenverarbeitung

Die MAKS Musikakademie und die Lehrkraft erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten erteilt. Bezüglich der Informationspflicht zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten bei betroffenen Personen nach Artikel 13 und 14 DSGVO wird auf die Datenschutzerklärung der MAKS Musikakademie verwiesen, die im Internet unter www.m-ak-s.de zu finden ist. Dies gilt auch für Unterricht, Lern- und Unterrichtsbegleitungen etc., bei denen digitale Technologien, Formate und Plattformen zum Einsatz kommen.

Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist (z. B. für die Anmeldung zu einem Schülerkonzert).

VertragspartnerIn, Erziehungsberechtigte minderjähriger SchülerInnen, SchülerIn (Mindestalter 14 Jahre) haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, soweit diese nicht für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. Ferner haben die Vorgenannten bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Rechte auf Auskunft und Berichtigung. Die Ausübung dieser Rechte kann schriftlich erfolgen (MAKS Musikakademie).

12. Vertragsänderungen

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

IV AKADEMIE (Oktober 2022)

1.Unterrichtsort

Der Unterricht findet im Regelfall in den dafür vorgesehenen Räumen der MAKS Musikakademie, Kleinbottwarer Straße 69/1, 71723 Großbottwar oder ONLINE über die musikschuleigene ONLINE-Plattform AXINIO-LIVE statt. Es kann nach Absprache zwischen Lehrer und Schüler eigenverantwortlich eine andere Plattform verwendet werden. Außerdem werden im ONLINE-Unterricht Lernvideos auf der von der MAKS Musikakademie angemieteten Internetplattform MusiKonzept angeboten.

2.Unterrichtszeiten

Der Musikunterricht findet in der Regel nachmittags an allgemeinen Schultagen statt. Es gilt hier die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Großbottwar.

Eine Unterrichtsstunde in den Wahlfächern (Instrumentalunterricht) dauert immer 45 Minuten in der Woche. In den Pflichtfächern dauert eine Unterrichtsstunde 30 Minuten in der Woche.

3.Unterrichtsform

Der Unterricht wird ONLINE oder in Präsenzform angeboten. Er findet in den Wahl-fächern nur als Einzelunterricht statt. Die Pflichtfächer werden auch als Gruppenunterricht angeboten.

4.Unterrichtsinhalte

Die Unterrichtsinhalte in der akademischen Ausbildung richten sich nach den Vorgaben des Lehrplanes des VDM (Verband deutscher Musikschulen) und den Vorgaben der entsprechenden Prüfungsvoraussetzungen von Abschluss– und Aufnahmeprüfungen der Gymnasien und weiterführenden Musikinstituten.

5.Prüfungen

Prüfungen finden in erster Linie in Präsenzform statt, können allerdings auch ONLINE abgenommen werden. Die Prüfungsvorgaben für eine ONLINE-Prüfung unterscheiden sich entsprechend der Prüfungsfächer und werden in einer separaten Prüfungsordnung geregelt.

In der akademischen Ausbildung werden die einzelnen Unterrichtsstufen: Grundstufe, Mittelstufe und Oberstufe durch eine Prüfung nach der separat ausgehändigten Prüfungsordnung im Wahl– und Pflichtfach, abgeschlossen. Der Schüler erhält nach bestandener Prüfung ein Zertifikat.

6.Unterrichtsgebühren

Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren. Sie beziehen sich auf ein Schuljahr, das sind 37 Schulwochen. Sie werden als monatliche Teilbeträge erhoben und aus verwaltungstechnischen Gründen nur per Abbuchung eingezogen. Für alle Unterrichtsfächer, ob im ONLINE - oder Präsenzunterricht gelten dieselben Gebühren, sie unterscheiden sich in Länge der Unterrichtszeit und der Unterrichtsform (Einzel- oder Gruppenunterricht).

Die Unterrichtsgebühren werden von der MAKS Musikakademie regelmäßig angepasst. Jedoch beträgt die Anpassung maximal 10 % alle zwei Jahre. Im Falle einer Gebührenerhöhung steht dem Schüler 4 Wochen ab Kenntnis ein Sonderkündigungsrecht zum Ablaufdatum der alten Gebührenordnung zu.  

7.Zusatzqualifikationen

Workshops und Meisterkurse (auch Online möglich)

Workshops und Meisterkurse finden in unregelmäßigen Abständen statt und bedürfen der Extraplanung und Extravergütung. Entsprechende Informationen werden den Schülern rechtzeitig bekanntgegeben.

8.Versäumnisse

Innerhalb der akademischen Ausbildung hat der Schüler Anwesenheitspflicht, welche durch die schulinternen Anwesenheitslisten belegt wird.

Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers muss die Akademieleitung unverzüglich telefonisch oder per Mail informiert werden. Bei Vor-liegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung ab dem 21. Tag für die Dauer der Krankheit keine weiteren Unterrichtsgebühren erhoben.

Bei Unterrichtsversäumnissen von Schülerseite besteht ansonsten kein Anspruch auf Ersatztermine. Sofern es gesundheitlich möglich ist, kann der Präsenzunterricht durch ONLINE-Unterricht ersetzt werden.

Der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Muss der Unterricht wegen Krankheit oder Verhinderung des Lehrers ausfallen, so kann dies einmal im Schulhalbjahr ohne Ersatztermin geschehen. Sofern es die Gesundheit des Dozenten zulässt, kann der Unterricht adäquat ONLINE erfolgen.

9.Anmeldung

Anmeldungen sowohl zum Präsenzunterricht als auch zum ONLINE- Unterricht für die akademischen Ausbildung können nur zu Semesterbeginn erfolgen. Das sind der 1. Oktober und der 1. April eines Jahres.

10.Abmeldung

Für das erste Schuljahr Instrumentalunterricht (das erste Unterrichtsjahr nach neuen AGBs 2022/2023) an der MAKS gelten die folgenden Kündigungstermine für Unterrichtsverträge: 31.03., 30.09., 31.12.

Ab dem zweiten Unterrichtsjahr ist der Instrumentalunterricht mit einer Monatsfrist zum Ende des Monats jederzeit kündbar.

Kündigungen müssen schriftlich per Brief, E-Mail oder über den Kündigungsbutton auf der MAKS Homepage erfolgen.

 

Die Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen. Für alle organisatorischen Fragen ist die Akademieleitung als Vermittler von Unterricht zuständig.

11.Gleichstellung

Der in der MAKS Musikakademie angebotene ONLINE-Unterricht gilt als gleichwertige Unterrichtsform zum Präsenzunterricht und kann zu jeder Zeit frei gewählt werden. Die Gebühren unter gelten sowohl für den ONLINE - als auch für den Präsenzunterricht.

12.Höhere Gewalt

Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die MAKS Musikakademie berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung oder Lernvideos (Internetplattform MusiKonzept) zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.

Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

12.Elektronische Datenverarbeitung

Die MAKS Musikakademie und die Lehrkraft erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten erteilt. Bezüglich der Informationspflicht zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten bei betroffenen Personen nach Artikel 13 und 14 DSGVO wird auf die Datenschutzerklärung der MAKS Musikakademie verwiesen, die im Internet unter www.m-ak-s.de zu finden ist. Dies gilt auch für Unterricht, Lern- und Unterrichtsbegleitungen etc., bei denen digitale Technologien, Formate und Plattformen zum Einsatz kommen.

Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist (z. B. für die Anmeldung zu einem Schülerkonzert).

VertragspartnerIn, Erziehungsberechtigte minderjähriger SchülerInnen, SchülerIn (Mindestalter 14 Jahre) haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, soweit diese nicht für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. Ferner haben die Vorgenannten bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Rechte auf Auskunft und Berichtigung. Die Ausübung dieser Rechte kann schriftlich erfolgen (MAKS Musikakademie).

13.SEPA-Lastschrift

Die Pre-Notification zum SEPA-Lastschriftmandat geht beim angemeldeten Schüler, zusammen mit der Anmeldebestätigung, 5 Tage vor dem Abbuchungstag per E-Mail ein.

14.Vertragsänderungen

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

V Bläserklasse FSG, Marbach (Stand: Oktober 2022)

1. Unterrichtsort
Der Unterricht findet in den dafür vorgesehenen Räumen des FSG, Marbach, gegebenenfalls in der MAKS Musikakademie, Kleinbottwarer Straße 69/1, 71723 Großbottwar oder ONLINE über die musikschuleigenen Online-Plattform AXINIO-LIVE statt. Es kann nach Absprache zwischen Lehrer und Schüler eigenverantwortlich eine andere Plattform verwendet werden. Außerdem werden im ONLINE-Unterricht Lernvideos auf der von der MAKS Musikakademie angemieteten Internetplattform MusiKonzept angeboten.

2. Unterrichtszeiten
Der Musikunterricht (im Rahmen der Bläserklasse) findet in der Regel nachmittags an allgemeinen Schultagen statt. Es gilt hier die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen in Marbach.
Eine Unterrichtsstunde dauert je nach gewünschter oder empfohlener Länge 30 oder 45 Minuten.

3. Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren. Sie beziehen sich auf ein Schuljahr, das sind 37 Schulwochen. Sie werden als monatliche Teilbeträge erhoben und aus verwaltungstechnischen Gründen nur per Abbuchung eingezogen. Für alle Unterrichtsfächer ob im ONLINE- oder Präsenzunterricht gelten dieselben Gebühren, sie unterscheiden sich in Länge der Unterrichtszeit und der Unterrichtsform (Einzel- oder Gruppenunterricht) entsprechend Punkt 4 der Vertragsbedingungen.
Die Unterrichtsgebühren können von der MAKS Musikakademie angepasst werden. Die Anpassung darf nur alle 2 Jahre erfolgen. Dabei darf eine Erhöhung bis höchstens 10 % der vorherigen Gebühr betragen.
Im Falle einer Gebührenerhöhung steht dem Schüler 4 Wochen ab Kenntnis ein Sonderkündigungsrecht zum Ablaufdatum der alten Gebührenordnung zu.

4. Versäumnisse
Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers sollte die Musikschulleitung unverzüglich telefonisch oder per Mail informiert werden. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung ab dem 21. Tag für die Dauer der Krankheit keine weiteren Unterrichtsgebühren erhoben.
Bei Unterrichtsversäumnissen von Schülerseite besteht ansonsten kein Anspruch auf Ersatztermine. Sofern es gesundheitlich möglich ist, kann der Präsenzunterricht durch ONLINE-Unterricht ersetzt werden.
Der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Muss der Unterricht wegen Krankheit oder Verhinderung des Lehrers ausfallen, so kann dies einmal im Schulhalbjahr ohne Ersatztermin geschehen. Sofern es die Gesundheit des Dozenten zulässt, kann der Unterricht adäquat ONLINE erfolgen.

5. Anmeldung
Anmeldungen können immer nur zu Beginn eines Schuljahres erfolgen.
Der Anmeldevertrag für den Instrumentalunterricht gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für den gleichwertigen ONLINE-Unterricht über AXINIO-LIVE wird immer auf die Dauer eines Schuljahres abgeschlossen. Es besteht eine einmonatige, zahlungspflichtige Probezeit. Soweit der Schüler den Vertrag über die Probezeit nicht fortsetzen möchte, sollte dies dem Instrumentallehrer oder der MAKS bis zum zehnten Werktag vor Ablauf der Probezeit schriftlich mitgeteilt werden

6. Abmeldung
Der Vertrag kann schriftlich beiderseitig immer zum Ende eines Schuljahres gekündigt werden. Die Kündigung muss vier Wochen vor Ablauf des Kündigungstermins bei der Musikschulleitung per Post oder per E-Mail eingegangen sein.
Die Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen. Für alle organisatorischen Fragen ist die Akademieleitung als Vermittler von Unterricht zuständig.

7. Gleichstellung
Der von der MAKS Musikakademie angebotene ONLINE-Unterricht gilt als gleichwertige Unterrichtsform zum Präsenzunterricht und kann zu jeder Zeit frei gewählt werden. Die Gebühren unter Punkt 4 der Vertragsbedingungen gelten sowohl für den ONLINE- als auch für den Präsenzunterricht.

8. Höhere Gewalt
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die MAKS Musikakademie berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung oder Lernvideos (Internetplattform MusiKonzept) zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

9. SEPA-Lastschrift
Die Pre-Notification zum SEPA-Lastschriftmandat geht beim angemeldeten Schüler, zusammen mit der Anmeldebestätigung, 5 Tage vor dem Abbuchungstag per Email ein.

10. Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

MAKS Musikakademie MAKS Musikakademie MAKS bietet elementare Musikpraxis, Gesangs- und Klavierunterricht, Gitarrenunterricht, Unterricht an Blas- und Schlaginstrumenten, dazu weitere Instrumentalangebote, wie Violine, Ukulele oder Tischharfe. Wir sind in Grossbottwar, im Zentrum vom Bottwartal, zwischen Marbach, Murr, Steinheim, Oberstenfeld und Beilstein ansässig.
Kleinbottwarer Strasse 69/1 71723 Grossbottwar Baden-Württemberg Deutschland URL of Map
Tel: +49 (0)7148 / 16 60 75 E-mail: info@m-ak-s.de